VermögenPlus
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Legal Entity Identifier (LEI)
Die LEI des Produktanbieters lautet .
Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Investmentfonds im Rahmen des Produkts VermögenPlus auf die Union Investment Privatfonds GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft) ausgelagert.
Die folgenden Angaben sind nur für folgende Anlagestrategien von VermögenPlus relevant:
- VermögenPlus Nachhaltig Strategie 1
- VermögenPlus Nachhaltig Strategie 2
- VermögenPlus Nachhaltig Strategie 3
- VermögenPlus Nachhaltig Strategie 4
Beschreibung der ökologischen und sozialen Merkmale der nachhaltigen
Anlagestrategien
Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die o.g. nachhaltigen Anlagestrategien
investiert die Gesellschaft in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen
Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische
(Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und
Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem
CO2-Emissionen,
Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt),
Maßnahmen
zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und
sozialer
Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen
einer
guten Unternehmensführung anwenden.
Bewertung und Messung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der
nachhaltigen
Investitionen
Die Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung
dieser durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet
werden
soll.
Für den Erwerb bestimmter Investmentanteile werden Ausschlusskriterien festgelegt. Daran
anschließend werden die vergangenen, gegenwärtigen und angekündigten
Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen auf Basis eines „Best-in-Class“-Ansatzes
und/oder
bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, eines
„Transformations“-Ansatzes analysiert. Beim Erwerb von Vermögensgegenständen im Rahmen
eines
„Best-in-Class“-Ansatzes wird die Nachhaltigkeitskennziffer herangezogen. Die
Nachhaltigkeitskennziffer kann je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt,
Soziales,
Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen umfassen und bewertet das
Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Die Investmentanteile, die in Wertpapiere und
Geldmarktinstrumente von Emittenten, die gemäß der Nachhaltigkeitskennziffer zur oberen
Hälfte der mit einer solchen Kennziffer versehenen Emittenten gehören, investieren,
werden
gemäß der Anlagestrategien als nachhaltig bezeichnet.
Darüber hinaus werden bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe
verwaltet werden, im Rahmen eines „Transformations“-Ansatzes weitere
Nachhaltigkeitskriterien auf Basis einer systematischen Analyse zusammengeführt und den
Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zugeordnet. Die im Rahmen der
Analyse
vergebene Transformationskennziffer bewertet das Potenzial eines Emittenten, sein
Geschäftsmodell in Zukunft nachhaltig zu transformieren bzw. auszurichten. Emittenten,
deren
Transformationskennziffer einen bestimmten Wert erreicht, werden ebenfalls als
nachhaltig
bezeichnet. Investmentanteile, deren Emittenten ethische, soziale und ökologische
Kriterien
berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen bestimmte
Umsatzgrenzen überschreitet.
Im Rahmen der Anlagestrategien werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Darüber hinaus werden nachhaltige
Investitionen
angestrebt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der
Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur
Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt. Die
Anlagestrategien
verfolgen dabei durch die Auswahl nachhaltiger Fonds das Ziel, durch deren Investitionen
in
wirtschaftliche Tätigkeiten einen positiven Beitrag zu den Zielen für nachhaltige
Entwicklung der Vereinten Nationen zu leisten. Daher wird in Fonds investiert, die in
Vermögensgegenständen von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu
diesen
Zielen beitragen. Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt-
und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden.
Die Vermögensgegenstände der Anlagestrategien werden in verschiedene Kategorien
unterteilt. Dies sind zunächst solche, die auf ökologische oder soziale Merkmale
ausgerichtet sind. Diese unterteilen sich wiederum in „Nachhaltige Investitionen“ und
„Andere ökologische und/oder soziale Merkmale“. Darüber hinaus wird die Kategorie
„Andere Investitionen“ ausgewiesen, bei der keine ökologischen und/oder sozialen
Merkmale berücksichtigt werden.
Sorgfaltspflicht und Engagement
Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im
Interesse
der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert.
Im
Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien von Fonds, die von Gesellschaften der Union
Investment Gruppe verwaltet werden, strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und
aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen
konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement (Mitwirkungspolitik)
bezeichnet. Das
vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken
zu
nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich die Gesellschaft auf der
Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen. Grundlage für das
Abstimmungsverhalten ist die aktuelle Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von
Union
Investment). Während die Proxy Voting Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten
bietet, bildet die Engagement Policy einen Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog
im
Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von dem nur im begründeten Einzelfall abgewichen
wird.
Methoden sowie Überwachung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sowie der nachhaltigen Investitionen
Die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien
wird
über die sog. Nachhaltigkeitsindikatoren (bestehend aus Nachhaltigkeitskennziffern und
Ausschlusskriterien) gemessen. Das Portfoliomanagement analysiert beispielsweise die
einzelnen Vermögensgegenstände von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment
Gruppe
verwaltet werden, sowie Investmentanteile von Fonds anderer
Kapitalverwaltungsgesellschaften
im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten
Ausschlusskriterien.
Die Nachhaltigkeitsindikatoren der Anlagestrategien sind:
- Ausschlusskriterien
- Nachhaltigkeitskennziffer
- Anteil an nachhaltigen Investitionen
Daten, die zur Analyse von Investmentanteilen, Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen. Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister zurückgegriffen, um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren. Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, kann auf eigenes Research zurückgegriffen werden.
Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob die nachhaltigen Anlagestrategien auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind.
Mit den oben aufgeführten Anlagestrategien werden ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigt und auch nachhaltige Investitionen angestrebt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.
Die Anlagestrategien verfolgen durch die Auswahl nachhaltiger Fonds das Ziel, durch deren Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten einen positiven Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) zu leisten. Entsprechende Ziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität, der Schutz von Gewässern und Boden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Weiterhin soll ein Beitrag zu den Bereichen Energieeffizienz, grüne Gebäude, sauberes Wasser, Umweltschutz, nachhaltiger Konsum und dem sozialen Sektor geleistet werden. Daher wird in Fonds investiert, die in Vermögensgegenständen von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen.
Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden. Hierzu werden für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Emittenten, in deren Vermögensgegenstände investiert wird, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgt eine Analyse, ob durch Investitionen in Emittenten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) entstehen können. Beim Erwerb von Investmentanteilen anderer Fondsgesellschaften werden die PAI auch im Rahmen eines Best-in-Class-Ansatzes berücksichtigt. Des Weiteren werden, sofern schwerwiegende Verstöße in Bezug auf die Kategorien der PAI festgestellt werden, die Investmentanteile nicht erworben.
Indikatoren, anhand derer die PAI durch Investitionen in Unternehmen ermittelt werden, ergeben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Investmentanteile, die in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investieren, werden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.
Bei der Erhebung der Nachhaltigkeitskennziffer werden ebenfalls die zuvor beschriebenen PAI-Kategorien berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können dazu führen, dass die Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreicht. Darüber hinaus ist durch die Gesellschaft beabsichtigt, bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, mit der Berücksichtigung von PAI in Unternehmensdialogen und bei der Ausübung von Stimmrechten eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen zu erreichen.
Bei der Analyse von Staaten werden, bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen werden, die eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufweisen. Darüber hinaus werden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besitzen.
Für Entscheidungen über nachhaltige Investitionen werden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Hierzu hat die Gesellschaft Richtlinien erlassen, die diese Regelwerke aufgreifen. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“.
Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die nachhaltigen Anlagestrategien investiert die Gesellschaft in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Erfüllung ökologischer und sozialer Merkmale durch
Auslagerungsunternehmen
Der Produktanbieter hat die Investitionsentscheidungen für den Erwerb von
Vermögensgegenständen
der nachhaltigen Anlagestrategien auf die Union Investment Privatfonds GmbH
(nachfolgend:
die Gesellschaft) ausgelagert. Nachstehend erhalten Sie die Informationen der
Gesellschaft
über die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess einbezogen
werden. Weiterhin werden die ökologischen und sozialen Merkmale der nachhaltigen
Anlagestrategien beschrieben.
Anlagestrategie zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des
Finanzprodukts
Die nachhaltigen Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige
Ausrichtung durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren
gewährleistet
werden soll.
Für den Erwerb von Investmentfonds werden Ausschlusskriterien festgelegt. Diese
Kriterien
sind im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.
Daran anschließend werden bei Investmentfonds, die
von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, die vergangenen,
gegenwärtigen und angekündigten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen auf Basis
eines
„Best-in-Class“-Ansatzes und/oder eines „Transformations“-Ansatzes analysiert: Für Fonds
anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften wird unter anderem ein Best-in-Class-Ansatz
angewandt.
Beim Erwerb von Vermögensgegenständen im Rahmen eines „Best-in-Class“-Ansatzes
wird die Nachhaltigkeitskennziffer herangezogen. Diese ist im Abschnitt „Methoden“ näher
erläutert. Investmentanteile, die gemäß der Nachhaltigkeitskennziffer zur oberen Hälfte
der
mit einer solchen Kennziffer versehenen Vergleichsgruppe gehören, qualifizieren sich für
den
Erwerb.
Darüber hinaus werden für Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, im Rahmen eines „Transformations“-Ansatzes weitere Nachhaltigkeitskriterien auf Basis einer systematischen Analyse zusammengeführt und den Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zugeordnet. Im Gegensatz zur Analyse im Rahmen des „Best-in-Class“-Ansatzes beziehen sich diese Kriterien nicht auf das Verhalten der Emittenten in der Vergangenheit oder der Gegenwart, sondern auf ihr Verhalten in der Zukunft. Entsprechende Kriterien sind unter anderem die Unternehmensstrategie (z. B. Anstreben von Klimaneutralität durch das analysierte Unternehmen), geplante Investitionen (z. B. in neue nachhaltige Produktangebote oder nachhaltige Produktionsmethoden) und Governance der untersuchten Emittenten (z. B. Hinterlegung von Nachhaltigkeitszielen in der Vorstandsvergütung). Die Analyse der Kriterien erfolgt auf Basis von Unternehmensbefragungen, internen Recherchen sowie unter Verwendung von ESG-Kennzahlen externer Anbieter. Aufbauend auf dieser Analyse wird den Emittenten eine Transformationskennziffer zugeordnet. Diese Transformationskennziffer bewertet das Potenzial eines Emittenten, sein Geschäftsmodell in Zukunft nachhaltig zu transformieren bzw. auszurichten. Emittenten, deren Transformationskennziffer auf einer Skala von 1 bis 5 einen Mindestwert von 3 erreicht, werden ebenfalls als nachhaltig bezeichnet.
Investmentanteile, deren Emittenten ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Energiegewinnung von Atomstrom generieren oder zu insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl und Schiefergas generieren.
Außerdem wird für die Investmentanteile eine ausführliche qualitative Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt. Diese Analyse umfasst u.a. den Investmentprozess und die für die Verwaltung eines Investmentvermögens verantwortliche Verwaltungsgesellschaft. Darüber hinaus erfolgt innerhalb der qualitativen Analyse eine systematische Analyse. Diese erfolgt auf Basis der ESG-Kennzahlen externer Anbieter, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils des Investmentvermögens zu erhalten. Auf Basis dieser Kennziffern und auf Basis der Analysen entscheidet das Portfoliomanagement im Rahmen des Research-Prozesses, ob ein Investmentvermögen als nachhaltig bezeichnet wird.
Im Rahmen der Anlagestrategie werden des Weiteren die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Weiterhin werden wie bereits beschrieben, darüber hinaus nachhaltige Investitionen angestrebt. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt.
Politik zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der
Unternehmen, in die investiert wird
Für den Erwerb von Investmentanteilen im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie wird
vorausgesetzt, dass die Emittenten von Wertpapieren, in die von den erworbenen
Investmentanteilen investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung
anwenden. Hierzu werden Ausschlusskriterien festgelegt, die sich an den zehn Prinzipien
des
Global Compact der Vereinten Nationen orientieren.
Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. So sollen Unternehmen den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Sie sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit sowie die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Sie sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen, das Umweltbewusstsein fördern und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Sie sollen gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, eintreten.
Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung werden im Rahmen der Nachhaltigkeitskennziffer (gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G)) berücksichtigt und fließen durch einen Best-in-Class-Ansatz in die Auswahl der Investmentanteile ein.
Die in der nachhaltigen Anlagestrategie erworbenen Investmentanteile werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Gesamtportfolio wird in Prozent dargestellt.
Mit „Investitionen“ werden alle im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien erworbenen Investmentanteile abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst die Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltigen Anlagestrategien bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen „Taxonomiekonforme“ Umweltziele, „Sonstige Umweltziele“ und soziale Ziele („Soziales“) angestrebt werden können.
Die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.
Mindestanteil in Prozent: | ||
---|---|---|
#1: | VermögenPlus Nachhaltig Strategie 1/2/3/4: ≥75 % | |
#1A: | VermögenPlus Nachhaltig Strategie 1: ≥3 % | |
VermögenPlus Nachhaltig Strategie 2: ≥4 % | ||
VermögenPlus Nachhaltig Strategie 3: ≥5 % | ||
VermögenPlus Nachhaltig Strategie 4: ≥6 % |
Des Weiteren können innerhalb der Anlagestrategien Fonds eingesetzt werden, die zur Erreichung des Anlageziels auch indirekte Investitionen in Unternehmen durch den Erwerb von Investmentanteilen tätigen. Diese Unternehmen werden ebenfalls in den zuvor dargestellten Kategorien berücksichtigt.
Die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die sog. Nachhaltigkeitsindikatoren (bestehend aus Nachhaltigkeitskennziffern und Ausschlusskriterien) gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden im Abschnitt „Methoden“ beschrieben.
Außerdem ist durch eine regelmäßige Erstellung von internen Analysen eine Nachverfolgung der Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale von Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, über den Lebenszyklus möglich. Bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, werden zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds in der Investmentstrategie definiert sind (z. B. die Anwendung von Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitskennziffern), außerdem technische Kontrollmechanismen in die Handelssysteme implementiert.
Die Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der Anlagestrategien wird anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren sind:
Ausschlusskriterien
Von der Gesellschaft werden innerhalb der durch die Gesellschaft verwalteten Fonds für
den
Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände Ausschlusskriterien festgelegt. Beispielsweise
werden
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen ausgeschlossen, welche an der
Produktion und Weitergabe von Landminen, Streubomben und Nuklearwaffen beteiligt sind.
Weiterhin werden beispielsweise Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten
ausgeschlossen, in welchen der Einsatz der Todesstrafe erlaubt ist.
Investmentanteile anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften, deren Emittenten ethische,
soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn
das
Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von
Emittenten
investiert ist, die ihren Umsatz aus der Energiegewinnung von Atomstrom generieren oder
zu
insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist,
die
ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl
und
Schiefergas generieren.
Nachhaltigkeitskennziffer
Die Nachhaltigkeitskennziffer kann je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt,
Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen umfassen und bewertet
das
Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Im Umweltbereich wird das Nachhaltigkeitsniveau
anhand
von Themen wie beispielsweise der Reduktion von Treibhausgasemissionen, Erhaltung von
Biodiversität, der Wasserintensität oder der Reduzierung von Abfällen gemessen. Im
sozialen
Bereich wird das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen, die zum Beispiel den Umgang
mit
Mitarbeitern, die Gewährleistung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards,
Arbeitsstandards
in der Lieferkette oder die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen
betreffen, gemessen. Im Bereich der guten Unternehmens- und Staatsführung wird die
Einhaltung guter Governance Standards auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und
Recherchen von Stimmrechtsberatern analysiert. Dabei wird das Nachhaltigkeitsniveau zum
Beispiel an Themen wie Korruption, Compliance, Transparenz sowie am Risiko- und
Reputationsmanagement gemessen. Dabei werden auch Nachhaltigkeitsratings und
ESG-Kennzahlen
externer Anbieter berücksichtigt, um ein umfassendes Bild des Nachhaltigkeitsprofils des
Investmentvermögens zu erhalten. Auf Basis dieser Kriterien wird den Emittenten eine
Nachhaltigkeitskennziffer zugeordnet, die einen Vergleich der Emittenten ermöglicht.
Anteil an nachhaltigen Investitionen
Ein Nachhaltigkeitsindikator der nachhaltigen Anlagestrategien ist auch deren Anteil an
nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung.
Hierbei handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur
Erreichung
eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.
Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens zur Erreichung eines Umwelt- oder
Sozialziels beiträgt, wird auf Basis des Umsatzanteils von Produkten und
Dienstleistungen in
nachhaltigen Geschäftsfeldern ermittelt. Für die Berechnung der Quote der nachhaltigen
Investitionen werden die Umsatzanteile mit nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem
entsprechenden Gewicht in Bezug auf das gesamte Volumen des oder der in das Unternehmen
investierenden Fonds berücksichtigt.
Daten, die zur Analyse von Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf
Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern
bezogen.
Hierbei wird auf verschiedene Dienstleister (z. B. MSCI ESG Research LLC)
zurückgegriffen,
um von einer möglichst hohen Datenqualität zu profitieren.
Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten werden bei der Auswahl im Hinblick auf die Qualität
der
von ihnen zu liefernden Daten geprüft. Im Rahmen der Lieferung von Daten werden
Kontrollhandlungen durchgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Überprüfung
des
turnusmäßigen Dateneingangs und, ob Daten in der Art und Weise geliefert wurden, wie von
Union Investment vordefiniert wurde. Darüber hinaus wird geprüft, ob die gelieferten
Daten
korrekt in die internen Systeme der Gesellschaft eingespielt wurden.
Rohdaten fließen in eine Software für nachhaltiges Portfoliomanagement, die
entsprechende
Daten automatisiert weiterverarbeitet. Auf Basis dieser Ergebnisse kann beispielsweise
für
Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, überprüft
werden, ob die vorgegebenen Ausschlusskriterien eingehalten werden.
Nur ein sehr geringer Anteil dieser Daten wird aufgrund einer fehlenden
Berichterstattung
auf Unternehmensebene geschätzt. Hierbei wird auf Durchschnittswerte von Industrien oder
Sektoren zurückgegriffen.
Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, kann dort, wo eine vollständige Bewertung der Unternehmen und/oder Vermögensgegenstände im Hinblick auf die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit nicht möglich ist, auf eigenes Research zurückgegriffen werden. In diesen Fällen erfolgt eine Zuordnung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf die Emittenten und ermöglicht so die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des jeweiligen Fonds.
Weiterhin werden bei Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet
werden, im Rahmen von Unternehmensdialogen Inhalte thematisiert, die aufgrund fehlender
Berichterstattung schwieriger zu messen oder quantifizieren sind. Die Analysen der
Emittenten und/oder Vermögensgegenstände der investierten Fonds sowie das Engagement
erfolgen regelmäßig, d.h. mindestens jährlich und anlassbezogen. Weitere Informationen
zum
Engagement finden Sie im Abschnitt „Mitwirkungspolitik“.
Trotz der teilweise beschränkten Datenlage kann daher durch die beschriebenen Maßnahmen
erreicht werden, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder
sozialen
Merkmale erfüllt werden.
Die Gesellschaft ist dem Treuhandprinzip verpflichtet und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Dazu wurde ein internes Richtlinien- und Prozesssystem aufgebaut, das von allen Einheiten einzuhalten ist und durch die zuständige Abteilung Compliance risikoorientiert überwacht wird.
Zusätzlich zu der Beachtung der jeweils einschlägigen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen orientiert sich der nachhaltige Investmentprozess an führenden nationalen und internationalen Standards, die als Maßstab für das Handeln dienen.
Die Gesellschaft stützt sich insbesondere auf folgende Regelwerke:
- die Grundsätze verantwortlichen Investierens der Vereinten Nationen (PRI)
- den UN Global Compact
- das Oslo-Übereinkommen zum Verbot von Streumunition
- das Ottawa-Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen
- die BVI-Wohlverhaltensregeln
- die BVI-Leitlinien für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement
- den Nachhaltigkeitskodex der Immobilienwirtschaft
Beim Erwerb und der laufenden Analyse von Fonds werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten der Gesellschaft und in der Risikoanalyse mit betrachtet.
Im Rahmen der Fonds, die von Gesellschaften der Union Investment Gruppe verwaltet werden, strebt die Gesellschaft an, als verantwortlicher und aktiver Asset Manager alleine oder im Verbund mit den investierten Unternehmen in einen konstruktiven Dialog zu treten. Dieses Vorgehen wird als Engagement bezeichnet. Das vorrangige Ziel ist es, aktiv Einfluss auf Unternehmen in Bezug auf Chancen und Risiken zu nehmen, die in Verbindung mit ESG-Faktoren stehen. Zum einen wird in diesen Dialogen geprüft, ob und inwiefern Nachhaltigkeit Teil der Geschäftsstrategie ist. Zum anderen wird gefordert, Nachhaltigkeit, soweit für den Anleger vorteilhaft, konsequent zu verfolgen.
Es wird eine verantwortungsvolle Unternehmensführung erwartet, die nicht nur rein
ökonomische
Zielgrößen beachtet, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte
berücksichtigt. Diese Zielgrößen werden insbesondere dann von der Gesellschaft
befürwortet,
wenn sie die langfristig ausgerichteten Aktionärs- und Gläubigerinteressen und damit den
langfristigen Unternehmenswert fördern. Von Unternehmen wird die Einhaltung guter
Corporate
Governance Standards u. a. im Hinblick auf Aktionärs- und Gläubigerrechte,
Zusammensetzung
und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, Kapitalmaßnahmen, Wirtschaftsprüfer und
Transparenz gefordert.
Mit der Ausübung ihrer Aktionärs- und Gläubigerrechte kann sich
die Gesellschaft auf der Hauptversammlung der Unternehmen für gute Governance einsetzen.
Die
hierfür erforderliche Analyse wird durch Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von
Stimmrechtsberatern unterstützt. Grundlage für das Abstimmungsverhalten ist die aktuelle
Proxy Voting Policy (Abstimmungsrichtlinie von Union Investment). Während die Proxy
Voting
Policy einen Rahmen für das Abstimmungsverhalten bietet, bildet die Engagement Policy
einen
Leitfaden für den direkten Unternehmensdialog im Rahmen der Engagement-Aktivitäten, von
dem
nur im begründeten Einzelfall abgewichen wird. Beide Richtlinien werden jährlich
aktualisiert und sind unter diesem Link
zu finden.
Auf diese Weise soll ein positiver Beitrag zur nachhaltigen
Steigerung des Unternehmenswerts sowie zur verantwortungsvollen Unternehmensführung
geleistet werden.
Bei gravierenden Verstößen beispielsweise gegen die Prinzipien des UN Global Compact oder gegen die Arbeitsstandards der International Labour Organization (ILO) und wenn durch Engagement-Dialoge mit Emittenten kein positives Ergebnis erreicht wurde, kann es im Extremfall bis zu einem Ausschluss von Emittenten aus dem Anlageuniversum führen.
Weiterführende Informationen zu Nachhaltigkeit finden Sie hier.
Angaben zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale im abgelaufenen Quartal finden Sie hier.
Änderungsverzeichnis:
25.02.2021: Initiale Veröffentlichung.
28.07.2022: Präzisierung Prozessbeschreibungen auf Anlagestrategieebene und Integration Beschreibung zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie Beschreibung darüber, dass nachhaltige Investitionen angestrebt werden.
22.12.2022: Umsetzung der Vorgaben der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1288 DER KOMMISSION vom 6.4.2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele auf Internetseiten.